Wann ist es Zeit, über eine Nachfolgeregelung nachzudenken?
Um eine Nachfolge im Unternehmen umfassend zu planen und einzuleiten,
besteht vor allem dann Handlungsbedarf, wenn folgende Kriterien gegeben
sind:
- Sie sind Alleingeschäftsführer / Alleingeschäftsführerin
des Unternehmens
- Sie sind bereits 60 Jahre oder älter.
- Sie sind noch voll in das Tagesgeschäft eingebunden.
- Sie sind nach wie vor Ansprechpartner / Ansprechpartnerin für
die wichtigsten Kunden.
- Sie sind die einzige Person, die sich in allen Bereichen auskennt.
- Sie treffen alle wichtigen Entscheidungen alleine.
Zu diesem Zeitpunkt stellen sich für die meisten Unternehmer
/ Unternehmerinnen einige wesentliche Kernfragen, die es in einer
Nachfolgeregelung zu beantworten und zu lösen gilt:
- Verfügt das Unternehmen über Vorkehrungen für
den Fall eines vorübergehenden bzw. länger andauernden
Ausfalls des Geschäftsführers?
- Haben Sie sich bereits Gedanken darüber gemacht, wer Ihre
Nachfolge einmal antreten wird?
- Wurde innerhalb der Familie schon darüber gesprochen?
- Gibt es bereits konkrete Überlegungen hinsichtlich der Übertragung
des Eigentums am Unternehmen an den/die Nachfolger?
- Wie können Vermögenswerte des Unternehmens bzw. des
privaten Bereichs bestmöglich disponiert werden?
- Was tun, wenn (noch) kein familieninterner Nachfolger zur Verfügung
steht, z.B. Management-Buy-Out, Interims-Management, Stiftung,
Verkauf oder andere Alternativen?
- Liegt es im Interesse des Unternehmens und der Familie, nach
Ihrem Rückzug aus der operativen Führung einen Beirat
zu installieren?
- Wie sehen Sie Ihre persönliche Zukunft nach dem Ausscheiden
aus der Geschäftsführung - z.B. totales Ausscheiden,
Mitwirkung in einem Beirat, Konsulent mit definierten Tätigkeitsbereichen?
- Welche Dispositionen treffen Sie hinsichtlich der Gestaltung
Ihrer Einkünfte bzw. Ihres Vermögens für die Zeit
nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen?
Abgestimmt auf die jeweilige Situation und Fragestellung bietet
Simma & Partner entsprechende Unterstützung für die
Familie und Geschäftsführung an.
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